Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist Pflicht für alle Jugendlichen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder ein berufliche Tätigkeit beginnen. Die Untersuchung sollte frühestens 14 Monate vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses erfolgen.

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